Thermenwartung wer ist zuständig – Mieter oder Vermieter?

Seit der Wohnungsrechtsnovelle zum 01.01.2015 ist klar geregelt, dass der Mieter für die Wartung und der Vermieter für die Instandhaltung der Therme verantwortlich ist. Diese Regelung gilt für alle Mietverträge nach MRG, WGG und ABGB und betrifft sowohl bestehende als auch neue Verträge, unabhängig davon, ob sie vor oder nach dem 01.01.2015 abgeschlossen wurden.

In diesem Artikel erhalten Sie einen Überblick über die Pflichten von Mietern und Vermietern bei der Thermenwartung, wie viel eine solche Wartung kosten darf, wie oft sie durchgeführt werden sollte und welche weiteren Aspekte zu beachten sind.

Thermenwartung: Zuständigkeiten von Mieter und Vermieter

Grundsätzlich gilt, dass der Mieter für die regelmäßige Wartung und der Vermieter für die Instandhaltung der Therme verantwortlich ist. Doch wie sieht das konkret aus?
Die Therme ist in der Regel Teil des Mietobjekts, also der Wohnung. Der Vermieter ist verpflichtet, die Therme in einem funktionstüchtigen Zustand zu übergeben und instand zu halten. Das bedeutet, dass die Therme bei Übergabe der Wohnung funktionieren muss. Fordern Sie am besten die letzte Wartungsbestätigung an, um sicherzugehen, dass die Therme in gutem Zustand ist.

Sollte die Therme während der Mietdauer ausfallen, muss der Vermieter für die Reparatur aufkommen, sofern er seinen Verpflichtungen nachgekommen ist.
Der Mieter hingegen ist verpflichtet, die Therme in regelmäßigen Abständen zu warten, was in der Regel alle zwei Jahre erfolgen sollte. Die Kosten für die Wartung der Therme trägt der Mieter. Sollte die Therme trotzdem ausfallen, ist der Vermieter verpflichtet, die Reparaturkosten zu übernehmen.
Falls die Therme nicht gewartet wurde und ausfällt, muss der Vermieter zunächst die Reparatur übernehmen, kann aber vom Mieter Schadensersatz verlangen, da der Mieter seine Wartungspflicht vernachlässigt hat. In einigen Fällen können die Reparaturkosten ganz oder teilweise geltend gemacht werden, je nach Grad der Fahrlässigkeit. Dies muss im Einzelfall genauer betrachtet werden.

Thermenwartung: Was ist das und was kostet es?

Die Thermenwartung umfasst in der Regel die Überprüfung, Reinigung und Instandhaltung der Anlage. Je nach Verschmutzungsgrad dauert die Wartung etwa 1 bis 1,5 Stunden. Eine regelmäßige Kontrolle gewährleistet ein funktionierendes Heizsystem und trägt zur Langlebigkeit der Therme bei.
Die Kosten für eine Thermenwartung liegen zwischen 80 und 150 Euro. Je nachdem, ob Sie einen normalen Installateur oder einen Fachmann eines bestimmten Unternehmens beauftragen, können die Preise variieren.

Wie oft sollte die Thermenwartung durchgeführt werden?

In Österreich ist eine Thermenwartung in der Regel alle 1 bis 2 Jahre notwendig. Das Wartungsintervall hängt jedoch vom Alter und Zustand der Therme ab. Wenn Ihre Therme also sehr alt ist, ist es ratsam, sie in kürzeren Abständen überprüfen zu lassen.

Tipp: Im Zweifelsfall können Sie dies jederzeit mit Ihrem Vermieter besprechen.

Wer haftet, wenn die Therme kaputt geht?

Sollte Ihre Therme trotz regelmäßiger Wartung ausfallen, ist der Vermieter für die Reparatur verantwortlich. Haben Sie als Mieter jedoch die Wartung vernachlässigt, muss der Vermieter die Reparatur der Therme zunächst bezahlen, kann aber eine Erstattung der Kosten verlangen. Der Grund dafür ist, dass Sie als Mieter Ihren Wartungspflichten nicht nachgekommen sind und somit fahrlässig gehandelt haben.

Thermenwartung: Was gibt es sonst noch zu beachten?

Thermen, die älter als 15 Jahre sind, haben in der Regel ihre wirtschaftliche Lebensdauer erreicht. In solchen Fällen kann über den Einbau einer neuen Therme nachgedacht werden. Sprechen Sie Ihren Vermieter darauf an, um gemeinsam eine Lösung zu finden. Eine moderne Therme kann nicht nur zu einer besseren Energieeffizienz beitragen, sondern auch den Wohnkomfort erhöhen und mögliche Reparaturkosten reduzieren.

 

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