In Österreich besteht für jede Person eine Meldepflicht. Bei einem Umzug, der ohnehin schon viel Organisation erfordert, müssen zusätzlich Formalitäten wie die Anmeldung des neuen Wohnsitzes erledigt werden. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Ihren neuen Wohnsitz in Wien schnell und einfach anmelden können.
Wohnsitz ummelden: Fristen für den Meldezettel
In Österreich müssen Sie die Behörden stets über Ihren aktuellen Wohnsitz informieren. Bei einem Wohnungswechsel haben Sie dafür drei Tage Zeit. Daher sollte die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt und die Abgabe des Meldezettels in Wien ganz oben auf Ihrer To-do-Liste stehen. Für die sogenannte „Ummeldung“ – der bisherige Nebenwohnsitz wird zum Hauptwohnsitz oder umgekehrt – haben Sie einen Monat Zeit. Wer diese Fristen nicht einhält, muss mit einem Bußgeld von bis zu 726 Euro rechnen, im Wiederholungsfall sogar bis zu 2.180 Euro. Beachten Sie: Die Meldepflicht bzw. der Meldezettel in Wien ist nicht Aufgabe des Vermieters oder des Hauseigentümers – jeder muss sich selbst anmelden.
Wohnsitz melden: Wo?
Zuständig für die Ummeldung des Wohnsitzes ist die Meldebehörde. In Wien ist dies der zuständige Magistrat. Dort können Sie den Meldezettel abholen und abgeben. Alternativ können Sie die Ummeldung auch online über den digitalen Behördendienst/Amtsservice erledigen. Ab-, An- und Ummeldungen sind kostenfrei.
- Meldezettel Wien
- MA 62 Meldeservice – Zentrale Meldeauskunft
- Wimbergergasse 14-16, Erdgeschoss, 1070 Wien
- Telefon: +43 1 4000 76449
- E-Mail: meldeservice-auskunft(at)ma62.wien.gv.at
- Öffnungszeiten des Bezirksamtes
- Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr
- Langer Donnerstag: von 8:00 Uhr bis 17:30 Uhr
- Sprechzeiten (nur schriftliche Eingaben und telefonische Beratung):Montag bis Freitag: von 7:30 Uhr bis 15:30 Uhr
In Wien können Sie sich an jedes Meldeamt wenden, um einen Meldezettel zu erhalten. Es spielt keine Rolle, in welchem Stadtteil sich die Unterkunft befindet. In allen Einwohnermeldeämtern können Sie sich auch eine Meldebestätigung ausstellen lassen, die zum Beispiel für die Sozial- oder Rentenversicherung relevant ist.
Meldezettel Wien Ummeldung
Den Meldezettel erhalten Sie in den Gemeindeämtern (Magistrat), in einigen Trafiken oder online. Alle Felder des Meldezettels sollen vollständig und leserlich ausgefüllt sein, mit Ausnahme von „Religionsanschauung“ und der sogenannten „ZMR-Zahl“. Am Ende des Meldezettels stehen der „Unterkunftsnehmer“ und der sogenannte „Unterkunftsanbieter“. Bei Hauptmietern entspricht der Beherbergungsbetrieb dem Hauseigentümer, also dem Vermieter. In Wohngemeinschaften unterschreibt der Hauptmieter die Meldeformulare für seine Mitbewohner. Eigentümer einer Eigentumswohnung oder eines Hauses unterschreiben einfach selbst. Mit der Anmeldung eines neuen Wohnsitzes sollte gleichzeitig der alte Wohnsitz abgemeldet sein. Soll dieser jedoch als Nebenwohnsitz erhalten bleiben, muss die Anmeldung mit einem gesonderten Meldeformular erfolgen. Hier können Sie den Meldezettel herunterladen.
- ZMR-Zahl: Diese 12-stellige Nummer dient dem Zentralen Melderegister zur Identifizierung der gemeldeten Personen. Sie müssen sie jedoch nicht kennen.
Hauptwohnsitz/Nebenwohnsitz
Der Hauptwohnsitz ist dort, wo der „Lebensmittelpunkt“ einer Person liegt. Das bedeutet, dass Sie dort die meiste Zeit wegen Arbeit, Ausbildung oder Familie verbringen. Wahlunterlagen, Parkausweise, Zuschüsse oder beitragsfreier Schulbesuch können an den Hauptwohnsitz gebunden sein. Obwohl der Zweitwohnsitz oft als „Zweitwohnsitz“ bezeichnet wird, können beliebig viele Immobilien dafür registriert werden. Beim Hauptwohnsitz hingegen kann es nur einen geben!
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Thema Meldezettel
Wo erhalte ich einen Meldezettel in Wien?
- In jedem Magistratischen Bezirksamt in Wien.
Was benötige ich für einen Meldezettel in Wien?
- Für die Ausstellung benötigen Sie Pass, Geburtsurkunde und ggf. den Miet- oder Kaufvertrag oder einen Grundbuchauszug.
Was kostet ein Meldezettel in Wien?
- Das Ausstellen eines Meldezettels ist kostenlos.
Ist das auch online möglich?
- Ja, seit 2016 können Wohnsitzwechsel auch online erfasst werden. Für die Online-Änderung sind folgende Voraussetzungen notwendig: Legales Alter, eine Hand-Signatur, eine österreichische Staatsbürgerschaft, ein aktueller Wohnsitz in Österreich
Meldezettel Wien abgeschlossen – was passiert als nächstes?
Nachdem Sie im Einwohnermeldeamt eingetragen sind und den Meldezettel Wien haben, ist noch nicht alles erledigt. Das Meldeamt informiert zwar in der Regel automatisch das Finanzamt, einige Ämter sollten Sie jedoch selbst über die Adressänderung informieren. Es können andere Fristen gelten, in der Regel ein bis zwei Wochen. Dokumente wie Führerschein, Reisepass oder Personalausweis müssen jedoch nicht separat verlängert werden.
Checkliste: Diese Ämter müssen über den Wohnsitzwechsel informiert werden
- Bildungseinrichtung & Behörde für Studienförderung
- Arbeitgeber/AMS
- Bank & Versicherung, insbesondere Hausratversicherung
- Vollmachten
- Ärzte
- Post: Nachsendeauftrag (mehr Details unten)
- Laufende Abonnements, z.B. Zeitschriften, Theater, Zeitungen
- Kunden-/Jahreskarten, z.B. Bibliotheken, Supermärkte, Transportunternehmen
- Glaubensgemeinschaften, z.B. Kirchenbeitrag
- Grabnutzungsrechte
- GIS (Geografisches Informationssystem)
- Waffenregister
- Kfz-Zulassung – nicht benötigt bei Umzug innerhalb Wiens
- Sozialamt, z.B. für Mindestsicherheit
- Nur Unternehmer – Firmenbuch und GISA
- Wehrdienst – falls aktiv, sonst nur bei Auslandsaufenthalt
- Vereine, z.B. Jagd-/Angellizenzen
- Nur Eigentümer – Grundbuch
Post: Nachsendeauftrag
Da das eine oder andere Abonnement leicht vergessen wird, empfiehlt es sich, einen Nachsendeauftrag einzurichten. Briefe und Pakete können drei Monate lang für 11,90 Euro an die neue Adresse nachgeschickt werden. Bei einem Zusammenzug kann dies auch gemeinsam für den gesamten Haushalt erfolgen.
Anhand der Postsendungen erfahren Sie nicht nur, welche Ämter noch über die Adressänderung informiert werden müssen, sondern ersparen auch den Nachmietern Ärger. Denn wer Post von Vormietern bekommt, darf diese nicht einfach wegwerfen – das macht sich strafbar! Beschriften Sie die Umschläge in diesem Fall am besten mit dem Vermerk „Umzug, Adresse unbekannt“ und werfen Sie diese in den nächsten Postkasten.
- Tipp: Für eine reibungslose Überbrückung sollten Sie den Nachsendeauftrag drei Werktage im Voraus aktivieren.
Sie wünschen sich Unterstützung bei Ihrem Umzug? Dann sind Sie bei uns genau richtig.
Wir unterstützen tatkräftig, individuell und professionell bei Ihrer Übersiedelung.
Schreiben Sie uns über unser Kontaktformular, per E-Mail unter: info@umzug-notdienst.at oder rufen Sie uns persönlich an unter: +43 676 623 58 36.
Ihr Umzug-Notdienst Team!